NEIN zu Steuerhinterziehung!

6.9.2022

NEIN zu Steuerhinterziehung!

Am 25. September 2022 stimmen wir über die Vorlage für die Änderung der Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer ab. Die Verrechnungssteuer für inländische Obligationen soll abgeschafft werden. Es ist beängstigend, wie grosse Wirtschaftsverbände ihre Interessen im Parlament durchsetzen. Lediglich 0.03% der Schweizer Unternehmen würden von dieser Änderung profitieren, während dem die restlichen Unternehmen, insbesondere die KMU, die Verrechnungssteuer weiter bezahlen müssen. Die Verrechnungssteuer ist eigentlich dazu da, die Unternehmen zu motivieren, ihre Vermögenswerte korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Wenn sie das tun, können sie die Verrechnungssteuer zurückfordern. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Vermögen und die Erträge auf das Kapital korrekt besteuert werden. Wird die Verrechnungssteuer für Obligationen aufgehoben, führt dies dazu, dass Grossunternehmen ihre Vermögen nicht mehr richtig deklarieren müssen. Dies lädt geradezu zu Steuerhinterziehung ein. Eine Abschaffung dieser Steuer macht die Steuerhinterziehung wieder attraktiv.

Eine Abschaffung der Verrechnungssteuer hätte auch Steuerausfälle von 600 Millionen Franken zur Folge. Das Argument, dass die Schweiz steuerlich wieder attraktiver würde und Kapitalunternehmen in die Schweiz ziehen würden, steht auf wackligen Beinen. Sicher ist einzig, dass die Abschaffung der Verrechnungssteuer enorme Steuerausfälle zur Folge hätte.

Deshalb empfehlen wir ein wuchtiges NEIN zu diesen neuen Sonderrechten für einzelne Grossunternehmen, NEIN zur Förderung von Steuerkriminalität, NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer für Obligationen, NEIN zur Änderung dieses Bundesgesetzes.

SP Oberwallis

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