3.11.2022
JA zur Stärkung der Palliative Care und zu begleitetem Suizid in Institutionen!
Am 27. November 2022 stimmen wir über das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen ab. Konkret geht es um die Stärkung der Palliative Care und das Zulassen von Beihilfe zu Suizid in den Institutionen und Einrichtungen.
Der Bedarf nach Palliativpflege wird in den nächsten Jahren zunehmen, da ein grosser Teil der Bevölkerung ein hohes Alter erreicht. Das Gesetz garantiert, dass der Kanton die finanziellen Mittel für das kantonale Konzept im Bereich Palliativpflege bereitstellt und die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsfachleute anbietet. Zudem werden Angebote wie Hospize unterstützt.
Des Weiteren wird mit diesem Gesetz eine Ungleichbehandlung in den Institutionen behoben. Ob die Beihilfe zu Suizid in den Institutionen und Einrichtungen gewährt wird, hängt heute vom Ermessen der Heimleitung ab. Dies führt zu einer unterschiedlichen Praxis innerhalb des Kantons. Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, dürfen den Zeitpunkt zu Beendigung ihres Lebens selbst bestimmen. Dies ist ein Grundrecht, dass vom Bundesgericht und von Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt wird. Die Menschen aus dem Heim – ihrem Daheim – auszuweisen, wenn sie einen begleiteten Suizid wählen, ist nicht angebracht.
Das neue Gesetz stellt sicher, dass der begleitete Suizid in den Institutionen und Einrichtungen in Würde geschehen kann. Zudem wird im Gesetz ausgeschlossen, dass das Gesundheitspersonal und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sich daran beteiligen müssen.
Für eine Selbstbestimmung auch im hohen Alter! Deshalb ein Ja zum Gesetz über Palliative Care und die Rahmenbedingungen für die Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen.
SP Oberwallis