Medienmitteilung SPO vom 29. Mai 2024
SPO-Stellungnahme zum kantonalen Gesetz zur Videoüberwachung
Die SPO hat Stellung genommen zum Vorentwurf des Gesetzes über die Videoüberwachung an öffentlichen Orten (VidG). Wir sind über die einleitenden Worte des Präsidiums des Staatsrats erfreut. Staatsrat Christophe Darbellay führt darin die gesellschaftlichen Gefahren von Videoüberwachungen aus und auch die SPO sieht im Einsatz dieser kritischen Überwachungsmassnahmen kein Allheilmittel. Daher sind gesetzliche Schranken unabdingbar.
Eine öffentliche Videoüberwachung ist immer ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und persönliche Freiheit aller Bürger:innen. Sie verletzt das Recht auf Achtung der Privatsphäre und Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten und gefährdet nicht zuletzt das Recht auf Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Daher ist jeder bewilligte Einsatz von Videoüberwachung transparent und wiederkehrend auf seine Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Sicherheit zu prüfen und nur punktuell, eingeschränkt und minimal einzusetzen. Auf dieser Basis fordert die SPO folgende Ergänzungen zum grundsätzlich guten Entwurf des Gesetzes:
– Die Informationspflicht muss ausgebaut werden. Das heisst, nebst genauem Standort mit Einzugsbereich sollen auch die neuen Nutzungsreglement der jeweiligen Installationen öffentlich sein. – Jeder Einsatz soll auf zwei Jahre befristet und erneut bewilligungspflichtig sein.
– Zugriffe auf Videomaterial sind immer zu protokollieren.
– Die Speicherung aller Daten soll zwingend nur in der Schweiz und immer verschlüsselt erfolgen.
– Auch temporäre Installationen müssen Bewilligungspflichtig sein. Ein «vereinfachtes Verfahren» mit Umgehung der Bewilligungspflicht braucht es nicht.
Nur mit diesen Ergänzungen ist der kantonale Einsatz von Videoüberwachung gesetzlich genügend eingeschränkt. Und die SPO hofft, dass diese Ergänzungen vom Staatsrat aufgenommen werden.
SP Oberwallis