Nach dem erfolgreichen Referendum 2021 gegen die privatisierte Variante der E-ID wurde nun vieles in der vorliegenden Version 2.0 nachgebessert: Damals sollte die elektronische Identität von privaten Firmen mit wirtschaftlichen Interessen herausgegeben werden – jetzt übernimmt der Bund diese wichtige Aufgabe selbst.
Auch technisch wurde nachgebessert: Die Daten werden dezentral gespeichert, weder Bund noch die jeweiligen Unternehmen sehen, wo und wie die neue E-ID verwendet wird. Auch werden nur die nötigsten Informationen preisgegeben. Etwa bei Altersnachweisen nur das Geburtsjahr ohne Geburtsdatum.
Die neue e-ID ist absolut freiwillig und Behördengänge können weiterhin «analog» erledigt werden. Wer diese Freiwilligkeit ändern will, müsste das Gesetzt anpassen und dagegen könnte wiederum das Referendum ergriffen werden.
Wir als SP Oberwallis begrüssen diese datensparsame und staatliche Lösung. Gleichzeitig bleiben wir wachsam und fordern, dass am Open-Source-Gedanken zur Umsetzung konsequent festgehalten wird.
Fazit: Wenn gut umgesetzt, ist die neue E-ID Privatsphäre-freundlich, datensparsam und bleibt freiwillig. Aus unserer Sicht steht so dem Gesetz für eine elektronischen Variante eines Identitätsausweises in der Version 2.0 nichts mehr im Wege und wir empfehlen die Annahme des E-ID-Gesetzes.
Medienmitteilung SP Oberwallis vom 10.09.2025
SP Oberwallis