Die SP Oberwallis zieht Bilanz über die Septembersession des Grossen Rats.
Beim Kulturgesetz begrüssen wir die Erhöhung der Unterstützung der Gemeinden und des Kantons für Musik- und Kunstschulen. Damit können die Kosten für die Eltern begrenzt und eine Kultur gestärkt werden, die allen offensteht.
Positiv werten wir auch die Massnahmen zur Förderung des Zugangs zur Kultur, die Grundsätze für faire Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der kulturelle Inklusion.
Die SP-Fraktion wird sich in der zweiten Lesung dafür einsetzen, dass diese Fortschritte gesichert werden.
Erfreulich ist auch die Annahme des Dekrets über die Nothilfe für die Bevölkerung von Blatten.
Wichtig für das Oberwallis war zudem der Kreditbeschluss für die vorgezogene Massnahme bei Raron im Rahmen der 3. Rhonekorrektion. Bei der R3 muss es nun unbedingt vorwärts gehen – und zwar in allen Kantonsteilen und mit der Zusicherung der wichtigen Bundeszuschüsse.
In der Session wurden mehrere Vorstösse der SPO angenommen, darunter ein Antrag zur Überarbeitung der Vergütung von Beistandschaften, für eine Notschlafstelle im Oberwallis sowie ein Postulat für einen GAV für die Institutionen der Walliser Vereinigung der Institutionen für Menschen in Schwierigkeiten (AVIP). Ein dringliches SPO-Postulat zur kantonalen Kompensation für die im Programm Jugend+Sport angekündigten Kürzungen wurde ebenfalls angenommen.
Wir bedauern hingegen, dass das dringliche Postulat zu wissenschaftlichen Cannabis-Pilotversuchen abgelehnt wurde. Weiter konnte die SP Oberwallis während der Session mehrere überparteiliche Vorstösse einreichen, so etwas zu einer kantonalen Regelung der Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende, zu einer Analyse zu den Mietpreisen der Gemeinden und zu den Handlungsmöglichkeiten von Kanton und Bevölkerung in Bezug auf die Starlink-Antennen bei Leuk.
Medienmitteilung SP Oberwallis vom 17.9.2025
SP Oberwallis